Strukturpapier

Strukturpapier als PDF

Strukturpapier v3.9.1 (2024-03-11)

Teil I
Einleitung

1 Grundsatz

Alle Mitstreiter*innen werden gleichberechtigt behandelt und wir agieren basisdemokratisch. Das Strukturpapier (StruPa) soll Aktivismus fördern. Folgende Ziele werden verfolgt:

  1. Schaffung einer funktionierenden, möglichst viele Facetten der Bewegung widerspiegelnden, Struktur (Diversität).
  2. Unterstützung aller Aktivistis und Verschaffung von Möglichkeiten für sie, ihre Stimme zu äußern (Empowerment).
  3. Förderung aller (vor allem jüngeren) Aktivistis bei der langfristigen und problemfreien Ausübung ihres Aktivismus (nachhaltiger Aktivismus).

Allgemeine und terminologische Abkürzungen findet ihr im FFF Glossar.

PIC

Dies sind ausdrücklich Leitlinien, Richtlinien oder Grundsätze und keine festen Regeln. Das Symbol soll möglichst unsere Werte abbilden – wo wollen wir hin, wie möchten wir gemeinsam Aktivismus betreiben?



PIC

Erklärung, Begründung, Kommentar – keine feste Regel.

2 Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

I Einleitung
1 Grundsatz
2 Inhaltsverzeichnis
II Ortsgruppen, Selbstverständnis und Basisdemokratie
3 Aktionskonsens und Selbstverständnis (AkuSv)
3.1 Selbstverständnis
3.2 Aktionskonsens
4 Ortsgruppen und Delegierte
4.1 Was ist eine Ortsgruppe?
4.2 Wie gründe ich eine Ortsgruppe?
4.3 Wann hat eine Ortsgruppe ein Stimmrecht?
4.4 Was sind Delegierte?
4.5 Wie kann eine Ortsgruppe aufgelöst werden?
5 OG-Abstimmungen und Vetos
5.1 Wer kann eine Abstimmung stellen?
5.2 Welche Abstimmungsarten gibt es?
5.3 Wie kann ich eine Abstimmung starten?
5.4 Normale OG-Abstimmung
5.5 Personenwahlen
5.6 Wie lange läuft eine Abstimmung?
5.7 Kann ich einen abgelehnten oder zurückgezogenen Antrag nochmal stellen?
5.8 Vetos
6 FFF-Call
6.1 Wie läuft ein FFF-Call ab?
6.2 Anmeldung & Priorisierung von Tagesordnungspunkten (TOPs)
6.3 Quotierung und Diskussionskultur
6.4 FFF-Call-Stimmungsbild
III Strukturen der Bundesebene
7 Arbeit auf Bundesebene
7.1 Cloud & E-Mail-Zugang
7.2 Bundesweite Quotierungen
8 Arbeitsgruppen (AGs)
8.1 Was ist eine Arbeitsgruppe?
8.2 Wie kann ich in einer Arbeitsgruppe mitmachen?
8.3 Wie kann ich eine Arbeitsgruppe gründen?
8.4 Was machen die AG-Sprechende?
8.5 Welche Regeln gelten für AGs?
9 Projektgruppen (PGs)
9.1 Was ist eine Projektgruppe?
9.2 Wie kann ich in einer Projektgruppe mitmachen?
9.3 Wie kann ich eine Projektgruppe gründen?
9.4 Strategiekonferenzen
10 Wissensgruppen (WGs)
10.1 Was ist eine Wissensgruppe?
10.2 Wie kann ich eine Wissensgruppe gründen?
10.3 Welche Möglichkeiten hat eine Wissensgruppe?
10.4 Welche Pflichten haben Wissensgruppen?
11 Communication Taskforce (CTF)
11.1 Was tut die CTF?
11.2 Wie wird die CTF gewählt?
11.3 Unterstützungsangebote der CTF
11.4 Nachhaltiger Aktivismus
12 Plena
12.1 Welche Plena gibt es?
12.2 Welche Rechte haben Plena?
12.3 Was tun die Sprechenden des Plenums?
12.4 Wie können sich Plena vor diskriminierendem Verhalten schützen?
13 Sanktionsmöglichkeiten und -strukturen
13.1 Awarenessteam
13.2 Sanktionsgremium
13.3 Gremium für Fehlerprozesse
14 Weitere Strukturen
14.1 AKW (Admingruppe zur kurzen Weiterleitung)
14.2 Willkommensstruktur
14.3 Bundesebenen-Vernetzung-Gruppe
14.4 Students For Future
IV Anhang
A Weitere Dokumente
B CTF-Handbuch
C Datenschutz
C.1 Deli-Transparenz

Teil II
Ortsgruppen, Selbstverständnis und Basisdemokratie

3 Aktionskonsens und Selbstverständnis (AkuSv)

3.1 Selbstverständnis

  1. Personen, die für ein hauptamtliches parteipolitisches Mandat kandidieren oder innehaben, dürfen, ab dem Moment der Nominierung bzw. Ernennung, sich nicht mehr im Namen von Fridays for Future öffentlichkeitswirksam äußern.

    1. Damit gemeint sind: Mandate auf Landes- und Bundesebene, hauptamtliche Bürgermeister*innen, Kreispräsident*innen, Regierungspräsident*innen oder Mitglieder des Europaparlaments.
  2. Antifaschismus ist der Grundkonsens unserer Gesellschaft, die wir in unserem Grundgesetz mit den unveräußerlichen gültigen Menschenrechten niedergeschrieben haben. Vielmehr ist es Pflicht wie auch demokratische Selbstverständlichkeit, die niemals in Frage gestellt werden darf!
  3. Alle Ortsgruppen, Landesebenen und die Bundesebene von Fridays for Future Deutschland lehnt jeglichen öffentlichen Diskurs und jegliche Formen der Zusammenarbeit mit der Alternative für Deutschland (AfD), der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD), der Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), dem III. Weg und der Basis sowie der Gruppe „Revolution“ und ihrer Dachorganisation „Gruppe ArbeiterInnenmacht“ ab.
    Außerdem sind Personen, die Mitglied bei einer der aufgezählten Organisationen sind oder sich dort in irgendeiner Form engagieren, von jeder Beteiligung auf jeder Ebene von FFF ausnahmslos ausgeschlossen.
  4. Wenn FINTA* streiken, steht die Welt still! Wir wollen das geschlechterstereotype Denken aufbrechen, cis-männlich-dominierten Machtstrukturen entgegenwirken und auch Menschen außerhalb des binären Systems sichtbar machen. Alle gewählten Rollen von FFF DE sollen mindestens zur Hälfte mit FINTA*-Aktivistis besetzt werden, dies kann aber an die jeweilige Situation der OGs angepasst werden. Gleichzeitig strebt FFF DE eine ähnliche Regelung auf der internationalen Ebene an.
  5. Keine Klimagerechtigkeit ohne Antirassismus! Die Klimakrise ist eine rassistische Krise. Ihre Wurzeln liegen im Kolonialismus, der auf der rassistischen Abwertung und Unterdrückung von BiPoC durch europäische Kolonialmächte beruht, um sich deren Ressourcen und Arbeitskraft anzueignen. Diese strukturelle Unterdrückung und Benachteiligung von Schwarzen, indigenen Menschen und People of Color (BiPoC) setzt sich bis heute fort. Der Hauptverursacher der Klimakrise ist der globale Norden, während BiPoC im globalen Süden die Hauptbetroffenen sind. Wir wollen rassistischen Machtstrukturen entgegenwirken, Sichtbarkeit und Raum für BiPoC in der Klimagerechtigkeitsbewegung schaffen.

    Gleichzeitig strebt FFF DE eine ähnliche Regelung auf der internationalen Ebene an.

    BiPoC ist die Abkürzung für Black, Indigenous, People of Color und bedeutet auf deutsch Schwarz, Indigen und Menschen of Colour/ mit Rassismuserfahrung. Diese Begriffe beschreiben keine biologischen Merkmale wie Hautfarbe, sondern markieren politische und gesellschaftliche Positionen und werden emanzipatorisch und solidarisch verstanden.

    1. In allen Bereichen müssen die Perspektiven von BiPoC sowie Statements der MAPA-Gruppe mitgedacht und ernstgenommen werden. Dazu gehört ein klarer antirassistischer Konsens der Bewegung, die Dekolonialisierung von Narrativen und Verfolgung globaler Ansätze sowie die Aufarbeitung von rassistischen Vorfällen.

      1. Narrative können nicht länger die gesellschaftlichen Strukturen ignorieren und ausschließlich auf Zukunftsszenarien aufbauen. In der Öffentlichkeitsarbeit müssen antirassistische und antikolonialistische Perspektiven mitgedacht und -kommuniziert werden. Die Kritik an Narrativen durch das BiPoC-Plenum muss ernstgenommen und reflektiert werden.
  6. Wer wir sind

    1. Fridays for Future Deutschland versteht sich als Teil einer globalen Bewegung für Klimagerechtigkeit. Wir setzen uns dafür ein, dass Klimaschutz sozial und global gerecht umgesetzt wird.
    2. Entstanden aus einer Schüler*innenbewegung, bringt die For Future Bewegung mittlerweile viele Menschen aller Altersklassen international zusammen, um gesamtgesellschaftlich für dieses Ziel zu kämpfen.
    3. Fridays for Future ist eine überparteiliche Bewegung und eine friedliche Bewegung.
    4. Wir verstehen uns als Sprachrohr der Wissenschaft und verschaffen den Erkenntnissen Aufmerksamkeit in der breiten Gesellschaft.
    5. Wir sind eine anschlussfähige, inklusive und leicht zugängliche Organisation für alle Personen, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen möchten. Wir bieten damit einen niedrigschwelligen Einstieg in die Klimagerechtigkeitsbewegung und sprechen eine breite Gesellschaft an.
    6. Fridays for Future arbeitet dezentral, lokal und global.
    7. Unsere Ortsgruppen (OGs) sind der Kern unserer Bewegung. Wir empowern und unterstützen gerade auch kleine OGs.
    8. Ortsgruppen sind grundsätzlich autonom, müssen sich aber an folgende Regeln halten:

      • OGs stehen hinter den Forderungen von FFF DE
      • OGs handeln nach dem Aktionskonsens und Selbstverständnis
      • OGs sind überparteilich. Das bedeutet, sie sollte sich nicht für einzelne Parteien aussprechen und auch entsprechend handeln
  7. Unsere Ziele

    1. Wir setzen uns für einen grundlegenden, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel ein, der die Erhaltung der Umwelt in den Vordergrund rückt.
    2. Unser oberstes Ziel als Bewegung ist das Erreichen von weltweiter Klimagerechtigkeit.
    3. Die globale Erhitzung muss bei max. 1,5 Grad Celsius gestoppt werden.
    4. Wir wollen den Klimawandel bei der niedrigsten möglichen Erderwärmung stoppen und eine lebenswerte Zukunft aller Menschen im Einklang mit der Natur sicherstellen. Wir kämpfen um jedes Zehntelgrad.
    5. Wir stehen für internationale Solidarität mit allen, die von der Klimakrise betroffen sind.
    6. Besonders solidarisch sind wir mit MAPA – den Menschen und Regionen, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind, aber am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben.
    7. Wir erkennen an, dass die Klimakrise eine Gerechtigkeitskrise ist und stellen daher MAPA in den Fokus.
    8. Wir reden nicht über MAPA, sondern mit MAPA. MAPA haben dabei die Entscheidungshoheit.
    9. Wir unterstützen MAPA mit all unseren Mitteln, falls diese das wollen.
    10. Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist es, Menschen außerhalb unseres eigenen Umfelds für Klimagerechtigkeit zu gewinnen.
    11. Wir verstehen uns als Multiplikator und wollen das Thema Klimagerechtigkeit in die breite Gesellschaft tragen, die Menschen mitnehmen und politisieren.
    12. Wir wollen ein Bewusstsein für die akute Bedrohung durch die Klimakrise und mögliche Maßnahmen dagegen in der Bevölkerung kreieren.
    13. Wir setzen uns für einen solidarischen Umgang mit den Folgen der Klimakrise ein.
    14. Wir wollen das geschlechterstereotype Denken aufbrechen, cis-männlich-dominierten Machtstrukturen entgegenwirken und auch Menschen außerhalb des binären Systems sichtbar machen.
  8. Unser Vorgehen/Unsere Arbeitsweise

    1. Als internationale Bewegung versuchen wir, Bewegungen zusammenzubringen und Kämpfe für Klimagerechtigkeit zu verbinden.
    2. Unsere Aufgabe ist es, die Politik zum Handeln aufzufordern und den Rückhalt der Gesellschaft aufzuzeigen.
    3. Wir sind widerständig. D.h. wir kritisieren die Bundesregierung, Bundestag und Unternehmen, stellen Forderungen und etablieren alternative Ideen.
    4. Hierbei berufen wir uns auf wissenschaftliche Veröffentlichungen, die grundlegend die Einhaltung der 1,5 °C Grenze als notwendig erachten.
    5. Wir machen auf Greenwashing aufmerksam.
    6. Unser Kampf findet nicht im Parlament, sondern auf der Straße statt, wo wir mit dem Druck der Bevölkerung einen systemischen Wandel erwirken möchten.
    7. Wir wollen mit Demonstrationen und anderen Aktionen auf Klimaschutz und -gerechtigkeit aufmerksam machen und andere Leute mitreißen.
    8. Wir wollen stetig mehr Leute dazugewinnen.
    9. Wir versuchen eine maximal basisdemokratische Organisationsform zu erzielen.
  9. Unsere Werte

    1. Alle Ortsgruppen, Landesebenen und die Bundesebene von Fridays for Future Deutschland lehnen jeglichen Antisemitismus1 und Rassismus ab.
    2. Wir sind demokratisch, feministisch und intersektional.
    3. Wir stellen uns, sowohl in der Bewegung als auch in der Gesellschaft, gegen jede Form der Diskriminierung.
    4. Wir sind uns interner diskriminierender Probleme bewusst und sehen die Notwendigkeit einer stetigen Reflexion.
    5. Als Bewegung zeigen wir keine Toleranz für übergriffiges Verhalten jeglicher Art. Wir schützen hiervor jede Person in der Bewegung.
    6. Wir bekennen uns zur Achtung des Persönlichkeitsrechts und erkennen den Schutz der persönlichen Daten und ihre Sicherheit an. Siehe Datenschutz
    7. Fridays for Future Deutschland versteht sich in der Organisation von innen als Kinder- und Jugendbewegung. Menschen, die neu auf der FFF-Bundesebene mitmachen möchten, dürfen zu diesem Zeitpunkt maximal 29 Jahre alt sein (Personen, die zum Zeitpunkt des Antrags (03.12.2023) schon auf Bundesebene aktiv - und nicht ausgeschlossen wurden, sind nicht betroffen). Wissensgruppen und die Delegierten von SbOGs sind von der Altersgrenze ausgenommen. Weitere Außnahmen können vom Kinder- und Jugendplenum benannt werden.
  10. Interna
    Zum Erreichen unserer Ziele unter Einhaltung der Werte ist es notwendig, dass wir intern eine hohe Transparenz haben. Gerade deswegen müssen interne Informationen geschützt werden

    1. Es ist untersagt interne Informationen zu aktuell laufenden Prozessen, Abstimmungen oder Debatten öffentlich zu verbreiten oder Externen zugänglich zu machen, in der Form, dass sie der Bewegung zugeordnet und schaden können.
    2. Dies gilt auch für Informationen bezüglich zukünftiger Aktionsplanung, Links zu internen Dokumenten und (Links zu)Abstimmungen sowie finanzieller Situation der Bewegung.
    3. Ebenfalls dürfen nach Selbstverständnis 7f keine persönlichen (Kontakt-) Daten ohne Einverständnis extern weitergegeben werden. Dies schließt auch das gesprochene und geschriebene Wort von Personen in internen Chatgruppen und Plena ein.
    4. Extern meint hier außerhalb der Bewegung. Aus der Bewegung durch das Sanktionsgremium (ehemals MAT und Ausschlussgremium) ausgeschlossene Personen gelten als extern.
  11. Werte der OGs

    1. Jede OGs soll sich dahin entwickeln, dass sie frei von Sexismus und Diskriminierung wird.
    2. Jede OGs soll sich dahin entwickeln, dass sie eine Diskussionskultur hat, die nicht toxisch, sondern rücksichtsvoll und aware ist. Dasselbe gilt für die Atmosphäre und den Umgang untereinander.
    3. Jede OG soll sich dahin entwickeln, dass Machtstrukturen jeder Art, welche Menschen in der OG benachteiligen, abbauen und den Menschen in der OG Zugang zu allen wichtigen Informationen gewähren. Dies soll sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kapazitäten erreichen.
    4. Jede OG soll sich dahin entwickeln, dass sie Menschen, die Übergriffen ausgesetzt sind oder Awareness brauchen, Ansprechpersonen, Kontakte oder Informationen schnell und einfach zur Verfügung stellt. Dies soll sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kapazitäten erreichen.
    5. Jedes Mitglied einer OG kann die Regio AG bitten, von der OG Rechenschaft zu der Umsetzung der Ziffern (1)-(4) zu verlangen. Der Name der Person, welche darum bittet, soll nur mit Zustimmung der Person, die darum, bittet, an die OG weitergegeben werden (anonyme Bitte). Der Rechenschaftsbericht soll an die Person, die fragt, weitergeleitet werden. Bei mehreren Fragen nacheinander kann eine OG im Abstand von einem Monat um Rechenschaft gebeten werden.

3.2 Aktionskonsens

  1. Der Aktionskonsens beschreibt eine Leitlinie für das Verhalten unserer Bewegung auf Aktionen und den Umgang miteinander, sowie gegenüber Außenstehenden. Der Aktionskonsens ist ein Minimalkonsens und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte ein wichtiger Aspekt im Aktionskonsens nicht explizit aufgefasst sein, darf dies auf keinen Fall als stille Zustimmung oder Ablehnung interpretiert werden, sondern bleibt weiterhin ungeklärt.

    1. Wir sind zugänglich

      1. Unsere Aktionen sind grundsätzlich zugänglich und offen. Wir laden Personen, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen möchten (und nicht unter (d) (iii) ausgeschlossen sind), aktiv zu unseren Aktionen ein und gestalten den Einstieg so einfach wie möglich. Wer sich bei FFF aktiv beteiligen möchte darf dies auch tun und einer Kultur des „Gatekeeping“ wird entgegengewirkt.
      2. Wir sind eine Jugendbewegung. Unsere Aktionen und Events sind grundsätzlich so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche ohne Probleme an ihnen teilnehmen können.
      3. Wir sind inklusiv und versuchen möglichst vielen Menschen die Teilnahme an unseren Aktionen zu ermöglichen. Auf Barrierefreiheit und den Abbau von Hürden sollte bei der Planung und Durchführung von Aktionen geachtet werden.
      4. Wir tolerieren keine zu Gewalt anstiftende oder diskriminierende Symbolik auf unseren Aktionen. Symbolik wie brennende Flaggen wird auf unseren Demos nicht toleriert.
      5. Wir sorgen dafür, dass auf unsere Aktionen kein bedrohliches Erscheinungsbild entsteht. Sollte es notwendiger Teil des Narratives sein (etwa als Symbolik für ein gewisses Thema (Kohle/Hitze)), ist es okay ein gewisses, auch farbliches, Auftreten von vorne herein zu organisieren.
    2. Wir sind ruhig und besonnen

      1. Unsere Aktionen sind aus Prinzip immer strikt gewaltfrei. Wir setzen uns immer für eine Deeskalation der Lage ein.
      2. Unsere Aktionen sind inklusiv und anschlussfähig.
    3. Unsere Aktionen sind sicher

      1. Menschen, die an unseren Aktionen teilnehmen und uns unterstützen, werden von uns bestmöglich vor absehbaren Gefahren geschützt. Eltern können darauf vertrauen, dass ihre Kinder bei FFF-Aktionen in guten Händen sind. FFF-Aktionen sind grundsätzlich familienfreundlich.
      2. Alle sollen sich auf unseren Aktionen wohlfühlen. Diskriminierung jeglicher Art wird aktiv entgegengewirkt und Personengruppen, die aufgrund von Diskriminierung, eingeschränkter Mobilität oder anderen Faktoren besonders gefährdet sind, werden besonders geschützt.
    4. Wir kommunizieren und kooperieren ehrlich & transparent

      1. Wir sagen was wir machen & machen was wir sagen. Niemand darf unbeteiligt in Aktionen gezogen werden, die der Mensch nicht möchte oder über dessen mögliche Konsequenzen die Person nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Personen dürfen jederzeit ihre Entscheidung, an den Aktionen teilzunehmen, widerrufen und die Aktionen jederzeit verlassen.
      2. Wir sind respektvoll und kooperativ bei der Zusammenarbeit anderen OGs, dem ForFuture-Bündnis sowie antirassistischen, feministischen und weiteren sozial-ökologischen Gruppen und Bündnissen. Wir respektieren die Entscheidungen der jeweiligen Veranstaltenden und missbrauchen oder übernehmen andere Demos nicht für unsere Zwecke, sondern unterstützen diese nach Möglichkeit.
      3. Wir kooperieren nicht mit Organisationen oder Gruppierungen, die rechtsextrem, gewaltbereit oder verschwörungsideologisch sind. Dasselbe gilt für Gruppierungen, zu denen wir im Selbstverständnis bereits einen expliziten Ausschluss stehen haben.
      4. Wir verhalten uns solidarisch mit Gruppen der weiteren Klimagerechtigkeitsbewegung (u.a. auch feministische, anti-rassistische und Arbeiter*innen-Bewegungen) und suchen den Dialog mit diesen bevor wir Beziehungen durch bspw. Distanzierungen irreparablen Schaden zufügen.
    5. Wir sind überparteilich: Unsere Aktionen sollen nicht als Bühne für politische Parteien dienen. Wahlwerbung, Flaggen, Banner und ähnliches sollen nicht das Bild unserer Aktionen dominieren.
  2. Gewaltdefinition (von der WHO): Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.

4 Ortsgruppen und Delegierte

4.1 Was ist eine Ortsgruppe?

Ortsgruppen (kurz „OGs“) sind unabhängige lokale FFF-Gruppen, welche Aktionen vor Ort in ihrer Stadt, Kommune oder Landkreis durchführen.

Die Bundesebene unterstützt Ortsgruppen bei ihren lokalen Aktionen, zB. mit kostenlosem Mobimaterial für größere Aktionen und der Erstattung von entstandenen Kosten (siehe Finanzkonzept).

Nach der Gründung bekommt die neue Ortsgruppe einen „Buddy“, welche*r die Ortsgruppe vor Ort unterstützt, mit bundesweiten Unterstützungsangebote verbindet und als Ansprechpersonen bei Fragen zur Verfügung steht.

4.2 Wie gründe ich eine Ortsgruppe?

Eine neue Ortsgruppe kann jederzeit gegründet werden:

Hierbei ist zu beachten, dass es in jedem Ort nur eine Ortsgruppe geben darf, also falls es bei dir bereits eine Ortsgruppe gibt, schließ dich gerne denen an oder rede mit der Regio-AG, falls die bestehende Ortsgruppe nicht erreichbar oder inaktiv ist.

4.3 Wann hat eine Ortsgruppe ein Stimmrecht?

Eine Ortsgruppe ist bei bundesweiten Ortsgruppen-Abstimmungen und im FFF-Call stimmberechtigt, wenn sie in den letzten 13 Monaten mindestens eine öffentlichkeitswirskame Meinungskundgabe abgehalten hat, also zB einen Streik organisiert.

Im Zweifel beurteilt die Regio-AG, ob dies bei einer Ortsgruppe zutrifft. Sollte eine Ortsgruppe trotzdem versuchen, an einer Abstimmung teilzunehmen, wird sie über diese Einschätzung informiert und kann widersprechen. Falls die Ortsgruppe der Einschätzung widerspricht, wird darüber im nächsten FFF-Call abgestimmt. Der FFF-Call muss die Einschätzung der Regio-AG mit einer 3/4-Mehrheit bestätigen, ansonsten gilt die Ortsgruppe als stimmberechtigt. Die Ortsgruppe behält in jedem Fall bis zur Abstimmung im FFF-Call übergangsweise ihr Stimmrecht (sofern sie jemals stimmberechtigt war).

4.4 Was sind Delegierte?

Jede Ortsgruppe kann bis zu 4 Delegierte („Delis“) wählen, dabei sind die Bundesweite Quotierungen zu beachten.

  • Die Aufgabe der Delegierten ist es, die Ortsgruppe mit der Bundesebene zu verbinden, Informationen weiterzuleiten und die Ortsgruppe bei bundesweiten Abstimmungen zu vertreten.
  • Jede Ortsgruppe hat genau eine Stimme, die von den Delegierten gemeinsam vertreten wird. Dies gilt auch bei Abstimmungen wo die Delegierten einzeln abstimmen (zB Stimmungsbilder), d.h. es macht keinen Unterschied, ob 1 oder 4 Delegierte derselben Ortsgruppe abgestimmt haben.
  • Sollten Delegierte derselben Ortsgruppen abweichend voneinander abstimmen, wird das gewertet, was die Mehrheit abgestimmt hat; gibt es keine Mehrheit, ist die Stimme ungültig.

4.5 Wie kann eine Ortsgruppe aufgelöst werden?

Im Normalfall wird eine Ortsgruppe von der Regio-AG aufgelöst, wenn sie ’tot’ ist, also über einen längeren Zeitraum nicht mehr erreichbar ist, keine Aktionen durchführt oder sich offiziell auflöst. Sollte hierbei versehentlich eine Ortsgruppe aufgelöst werden, die das nicht wollte, wird sie sofort wiederhergestellt.

In Extremfällen kann eine Ortsgruppe auch aufgelöst werden, wenn sie gegen die in Abschnitt 1 genannten Regeln verstößt, oder offensichtlich nur gegründet wurde um bundesweite Ortsgruppen-Abstimmungen zu beeinflussen. In diesem Fall kann die Regio-AG einen Auflösungsantrag stellen:

  • Die CTF informiert die betroffene Ortsgruppe
  • Die Ortsgruppe hat dann eine Woche Zeit, eine Antwort darauf zu verfassen.
  • Danach werden der Antrag und die Antwort (falls es eine gab) an die Ortsgruppen geschickt und es wird in einer bundesweiten Ortsgrupen-Abstimmung über die Auflösung dieser Ortsgruppe entschieden.
  • Für die Auflösung ist eine 3/4-Mehrheit notwendig, es gibt kein Vetorecht.

5 OG-Abstimmungen und Vetos

Ortsgruppen (OGs) sind die Basis von Fridays for Future. Sie treffen gemeinsam in Abstimmungen Entscheidungen, die für die bundesweite Arbeit relevant sind. Die Bundesebene (also AGs, PGs, WGs, Plena und gewählte Ämter) ist an diese Entscheidungen gebunden. Aber wie funktioniert das alles?

Bei allen OG-Abstimmungen hat jede OG genau eine Stimme und nur OGs sind stimmberechtigt (auch wenn zusätzlich Plena Vetos stellen können).

5.1 Wer kann eine Abstimmung stellen?

Abstimmungen können von Ortsgruppen oder Strukturen der Bundesebene (zB Arbeitsgruppen oder Plena) gestellt werden. Eine Abstimmung muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten FFF-Call eingereicht werden.

5.2 Welche Abstimmungsarten gibt es?

Es gibt zwei Arten von Abstimmungen:

  • Normale OG-Abstimmungen, ggf. mit Variantenabstimmungen
  • Personenwahlen

(A) Variantenabstimmungen

Für Variantenabstimmungen können OGs über eine Multiauswahl sämtliche Varianten, die sie gut finden auswählen. Dabei werden sowohl die Antragsvarianten, als auch der Status Quo zur Auswahl angeboten.

  • Eine Variante erreicht eine einfache Mehrheit, wenn mehr OGs diese ausgewählt haben, als den Status Quo.
  • Eine Variante erreicht eine 2/3-Mehrheit, wenn mindest doppelt soviele OGs diese gewählt haben als den Status Quo.

5.3 Wie kann ich eine Abstimmung starten?

Um eine Abstimmung zu starten, musst du zunächst wissen, was für eine Abstimmung es sein soll. Das, wie die jeweilige Abstimmung funktioniert und was du dafür brauchst und tun musst, erfährst du in den nächsten Absätzen!

5.4 Normale OG-Abstimmung

Alle Abstimmungen, die keine Personenwahl sind, sind normale OG-Abstimmungen. Unter anderem werden so Fragen des politischen Tagesgeschäfts, Finanzabstimmungen, Änderungen von AG-Strukturen, etc. abgestimmt.

Normale OG-Abstimmungen werden im FFF-Call vorgestellt und dann bis zum Mittwoch in 10 Tagen abgestimmt, zur Annahme benötigt es eine einfache Mehrheit. Hierbei gibt es folgende Besonderheiten:

  1. Änderungen an §3 (Aktionskonsens und Selbstverständnis (AkuSv)), §4.1 (Was ist eine Ortsgruppe?), §4.3 (Wann hat eine Ortsgruppe ein Stimmrecht?) und §5 (OG-Abstimmungen und Vetos) und §12 (Plena) benötigen eine 2/3-Mehrheit. Die Gründung eines neuen Plenums ist hiervon ausgenommen.
  2. Bei der Gründung neuer bundesweiten Strukturen ist die Feedbackphase verpflichtend.
  3. Normale OG-Abstimmungen können bei Zeitdruck optional auch als Eilabstimmungen gestellt werden, sofern sie nicht das StruPa verändern (siehe §5.6 (Wie lange läuft eine Abstimmung?))

(A) Feedbackphasen

Vor Start der Abstimmung darf es optional eine 6-tägige Feedbackphase geben.

  1. Hierbei können alle Personen Feedback (auf Wunsch auch anonym) für die Antragsstellenden einreichen
  2. OGs, AGs, PGs und Plena können zusätzlich auch offizielle Statements einreichen, die gemeinsam mit der späteren Abstimmung an die OGs versendet werden müssen.

Nach der Feedbackphase kann der Antrag bearbeitet werden und muss innerhalb von 4 Wochen gestartet werden, sonst ist eine erneute Feedbackphase nötig.

5.5 Personenwahlen

Einige bundesweite Ämter werden von OGs gewählt. Das betrifft:

  • die CTF
  • das Sanktionsgremium
  • das Awarenessteam
  • das Fehlerprozesssgremium

Für Personenwahlen müssen Aufgaben und Anforderungen klar benannt und einheitlich „ausgeschrieben“ werden. Es gibt zuerst eine einwöchige Bewerbungsphase und dann eine zehntägige anonyme OG-Abstimmung.

Die Personen mit der höchsten Zustimmung sind gewählt. Bei Quotierungen werden Personen entsprechend vorgezogen. Auch bei Personenwahlen sind Vetos möglich. Vetos funktionieren bei Personenwahlen etwas anders - es gibt keinen Klärungsprozess (denn die Vetos sind ja anonym), stattdessen ist eine Person abgelehnt, wenn mindestens 15% der OGs ein Veto gegen sie einreichen.

Personen, die keine einfache Mehrheit erreicht haben, oder gegen die mindestens 15% der OGs ein Veto eingereicht haben, sind in jedem Fall abgelehnt und können auch durch Quotierungen o.ä. nicht in dieses Amt kommen, im Zweifel bleiben die Plätze unbesetzt.

Nach einer Personenwahl findet alle 6 Monate eine vollständige Neuwahl des Amtes (bzw. bei der CTF ein Vertrauensvotum) statt. Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt weniger als 2/3 der Plätze eines Gremiums besetzt sein (zB. durch Rücktritte), muss sofort eine Nachwahl gestartet werden. Die zuständige Wahlleitung darf stattdessen auch eine vollständige Neuwahl durchführen.

(A) Nachwahlen bundesweiter Gremien

Bundesweite Gremien, die nicht vollbesetzt sind, können aufgrund einer Selbsteinschätzung, ob sie als Gremium ihre Arbeit momentan noch erfüllen können, eine Nachwahl bei der jeweilig definierten Wahlleitung beantragen.

Die Wahlleitung darf diesen Antrag begründet ablehnen. Ein bindendes Stimmungsbild einfacher Mehrheit im FFF-Call kann diese Ablehnung überstimmen und die Wahlleitung zur Durchführung der Nachwahl beauftragen.

Bei der Nachwahl gelten für die nicht-besetzten Plätze alle Regelungen, die für eine (komplette) Neuwahl angesetzt sind. Zur Erfüllung der Quoten werden bestehende Mitglieder mit einbereichnet. Der Rhythmus von Neuwahlen bzw. Vertrauensvoten wird durch die Nachwahl nicht verändert.

5.6 Wie lange läuft eine Abstimmung?

Alle Abstimmungen werden im FFF-Call vorgestellt und enden Mittwochs oder Sonntags im FFF-Call. Hierbei gilt:

  • bei normalen Abstimmungen: Die Abstimmung läuft 10 Tage.
  • bei Personenwahlen: Es gibt für die erste Woche eine Bewerbungsphase, danach eine Woche Abstimmphase

Normale Abstimmungen können im Notfall auch als Eilabstimmungen gestellt werden - in diesem Fall starten sie sobald sie möglich. Die Antragsstellenden können bei einer Eilabstimmung einen kürzeren Abstimmzeitraum selbst definieren, allerdings mindestens 48 Stunden.

5.7 Kann ich einen abgelehnten oder zurückgezogenen Antrag nochmal stellen?

Ja und Nein. Eine Abstimmung über einen Antrag kann nur einmal gestellt werden. Sie darf nur wiederholt werden, wenn sich der Inhalt der Abstimmung grundsätzlich geändert hat oder seit Beginn der ersten Abstimmung 4 Monate vergangen sind.

5.8 Vetos

Sollte eine OG oder ein bundesweite Plenum starke Bedenken gegenüber einem Antrag haben, kann sie während der Abstimmungszeit ein Veto stellen. Die Antragsstellenden werden darüber direkt informiert und sollten beide Seiten Interesse an einem Klärungsprozess haben, kann dieser sofort beginnen. Das Veto wird im ersten FFF-Call nach Abstimmungsende vorgestellt wird.

Das Ziel ist, dass bis zum ersten FFF-Call nach Abstimmungsende ein Kompromissvorschlag vorliegt, der dann regulär als OG-Abstimmung abgestimmt werden kann. Wenn das zeitlich zu knapp ist (zB weil das Veto erst kurz vor Ende gestellt wurde), aber beide Seiten Interesse an einer Kompromissfindung haben, kann dies einmalig auf den nächsten FFF-Call verschoben werden.

Wenn es keine Einigung gibt oder kein Interesse an einer Kompromissfindung besteht, können die Antragsstellenden ihren Antrag entweder zurückziehen, oder versuchen, das Veto im ersten FFF-Call nach Abstimmungsende zu überstimmen. Dafür benötigt es dort bei normalen Abstimmungen eine 2/3-Mehrheit und bei Änderungen der in §5.4 (1) aufgeführten Kapitel eine 3/4-Mehrheit, hierbei ist kein Veto zulässig. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist der Antrag abgelehnt.

Sollte eine Abstimmung nicht die notwendige Mehrheit erreichen, findet natürlich auch kein Vetoprozess statt, denn der Antrag ist ja bereits abgelehnt.

  1. Die CTF kann Vetos ablehnen, wenn folgende Formalien nicht eingehalten wurden:

    1. bei einer dringenden Abstimmung muss vor Fristen abgestimmt werden oder aus ähnlichen Gründen zeitnaher abgestimmt werden.
    2. Das abgelehnte Veto und die Begründung der Ablehnung muss im CTF-Bericht auftauchen und muss im nächsten FFF-Call von der CTF erwähnt werden.

6 FFF-Call

Alle Personen, die bei FFF aktiv sind, dürfen am FFF-Call teilnehmen.

Er findet sonntags um 17:30 statt und hat ein Zeitlimit 90 min, das mit einfacher Mehrheit in der TK verlängert werden kann.

Der Ausfall des FFF-Calls (oder von bundesweiten TKs insgesamt) für bis zu zwei Wochen kann vom FFF-Call mit einem Stimmungsbild beschlossen werden. Für längere Zeiträume braucht es eine normale OG-Abstimmung.

Die CTF ist verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des FFF-Calls, inklusive des Versendens eines Protokolls und eines Kurzprotokolls.

6.1 Wie läuft ein FFF-Call ab?

  • Evtl. TOPs von Plena
  • Evtl. spontan angemeldete TOPs, deren Dringlichkeit hoch eingestuft wurde
  • Angemeldete TOPs, in der Reihenfolge ihrer Priorisierung, bis das Zeitlimit erreicht ist
  • Falls der Call länger als eine Stunde geht, wird nach 45 min eine 10-minütige Pause gemacht.

6.2 Anmeldung & Priorisierung von Tagesordnungspunkten (TOPs)

  • TOPs müssen bis zum vorausgehenden Freitag, 20:00 Uhr an die CTF übermittelt werden.
  • Bei später eingereichten TOPs wird am Anfang der TK abgestimmt, ob sie dringend genug sind, dass sie auf jeden Fall in dieser TK besprochen werden müssen. Falls ja, werden sie an den Anfang der Tagesordnung gesetzt, falls nein, ans Ende.

6.3 Quotierung und Diskussionskultur

  • Die Redeliste wird so quotiert, dass mindestens jede zweite sprechende Person FINTA* ist.
  • Am Ende jeder Diskussion wird explizit Raum gegeben, in dem nur Personen aus SbOGs sich nochmals zu der Thematik äußern können, um einer Verzerrung der Diskussion in Richtung „Großstadtmeinung“ zu verhindern. Auch hier gilt die FINTA*-Quotierung.
  • Die CTF moderiert neutral, daher ohne inhaltliche Stellungnahmen. Die Moderation ist nicht als Deli Stimmberechtigt und trägt keine eigenen Tagesordnungspunkte vor

6.4 FFF-Call-Stimmungsbild

  1. Ein Stimmungsbild kann für generelle Sachverhalte genutzt werden, ersetzt aber keine reguläre Abstimmung. AGs und OGs sollten sich in ihrer Arbeit an Stimmungsbildern orientieren.
  2. Ein Stimmungsbild kann in einer FFF-Call von jeder*m berufen werden. Dies wird von der Moderation unterstützt und muss im Protokoll festgehalten werden.
  3. Bei einem bindenden Stimmungsbild kann nur ein Deli pro Ortsgruppe abstimmen. Mit bindenden Stimmungsbildern werden unter anderem Wissensgruppen legitimiert.

Teil III
Strukturen der Bundesebene

7 Arbeit auf Bundesebene

7.1 Cloud & E-Mail-Zugang

  • Jeder bundesweiten Struktur wird auf Wunsch eine E-Mail-Adresse nach dem Prinzip

    [Struktur]@fridaysforfuture.de

    erstellt. Die E-Mail-Adressen von Ortsgruppen, Arbeitsgruppen und einzelnen Gremien sind auf der Website https://fridaysforfuture.de einsehbar.

  • Jedes Mitglied einer OG kann über die gewählten Delegierten den Zugang zur BundesCloud bekommen.

7.2 Bundesweite Quotierungen

Folgende Quotierungen gelten grundsätzlich, auch wenn sie bei dem jeweiligen Amt nicht explizit aufgeführt sind:

  • Alle gewählten Ämter auf OG, Landes- und Bundesebene sollen nach Möglichkeit eine FINTA*-Quote von 50%, sowie eine SbOG-Quote von 25% umsetzen.

    • Steht bei einer Wahl nur ein Platz zur Verfügung, wird dieser grundsätzlich bei spätestens jeder dritten Wahl mit einer FINTA*-Person besetzt.
  • Ein FINTA*-Plenum innerhalb der jeweiligen Struktur (zB AG-internes FINTA*-Plenum), sowie das bundesweite FINTA*-Plenum, können Ausnahmen zu dieser Regelung definieren.
  • Die CTF setzt zusätzlich eine BiPoC-Quote von 30% um.
  • Für die Bundespressesprechenden bei Global Strikes gilt eine 50% BIPoC-Quote.
  • Manche Ämter nutzen abweichend eine intersektionale Quotierung. Diese ist dann in der jeweiligen Beschreibung des Amtes zu finden.

Sollten quotierte Plätze zB wegen fehlender Kandidaturen nicht besetzt werden können, werden diese quotierten Plätze offen gelassen (nicht besetzt).

8 Arbeitsgruppen (AGs)

8.1 Was ist eine Arbeitsgruppe?

Die regelmäßige Arbeit auf Bundesebene ist in verschiedene Arbeitsgruppen unterteilt, damit Menschen sich gezielt bei den Dingen engagieren können, die ihnen Spaß machen und in denen sie Erfahrungen sammeln möchten. Jede Arbeitsgruppe arbeitet also fest an einen Themenbereich und kann dort innerhalb ihres Handlungsspielraumes Entscheidungen treffen, ist aber immer an Entscheidungen der Ortsgruppen oder des FFF-Calls gebunden und darf sich nicht über diese hinwegsetzen.

Bundesweit gibt es Arbeitsgruppen für folgende Themenbereiche (alphabetisch):

  • Abgeordnetengespräche
  • E-Mail
  • Finanzen
  • Internationales
  • Kooperationen
  • Moderation
  • Newsletter
  • Presse
  • Regionalgruppenbetreuung
  • Sicherheits- und Rechtshilfe
  • Social Media
  • Strategie
  • Web

8.2 Wie kann ich in einer Arbeitsgruppe mitmachen?

Alle bundesweiten Arbeitsgruppen sind grundsätzlich allen offen, dass heißt, du kannst jederzeit einer Arbeitsgruppe beitreten. Dafür musst du kein Deli o.ä. sein, auch wenn du ganz neu in FFF einsteigst und noch in keiner Ortsgruppe aktiv warst, bist du hier willkommen <3

Um mit einer Arbeitsgruppe Kontakt aufzunehmen, kannst du einfach in die bundesweite Onboarding-Gruppe ( https://fffutu.re/onboarding) gehen, wo dich Personen unterstützen und mit den AG-Sprechenden der jeweiligen AG connecten können. Die AG-Sprechende Person fügt dich dann in die Gruppe hinzu und gibt dir eventuell auch eine Einweisung („Onboarding“) in die Arbeit in dieser AG.

Falls du Deli bist, kannst du die Liste der AG-Sprechenden aber auch einfach hier einsehen und direkt anschreiben.

8.3 Wie kann ich eine Arbeitsgruppe gründen?

Grundsätzlich möchten wir eher bestehende Arbeitsgruppen fusionieren, statt neue zu gründen, da jede zusätzliche Arbeitsgruppe die Strukturen komplexer macht, mehr Kommunikationswege erfordert und Personen weiter voneinander entfernt.

Bevor du eine Arbeitsgruppe gründest, schau dir am besten die folgenden drei Optionen an:

  • Überschneidet sich die Arbeit deiner gewünschten Arbeitsgruppe mit einer bestehenden Arbeitsgruppe?
    -> Dann rede mit der Arbeitsgruppe und vergrößere ggf deren Handlungsspielraum, statt eine neue AG zu gründen
  • Möchtest du eine Kampagne zu einem konkreten politischen Thema entwickeln, oder ein temporäres Projekt starten (wie zB eine Konferenz)?
    -> Dann möchtest du vermutlich eine Projektgruppe gründen
  • Möchtest du dich mit anderen zu einem wissenschaftlichen/politischen Thema weiterbilden und mit diesem Wissen dann andere Teile der Bundesebene beraten?
    -> Dann möchtest du vermutlich eine Wissensgruppe gründen

Wenn keine dieser Optionen für dich passt, und du regelmäßige bundesweite Arbeit für einen Arbeitsbereich starten möchtest, der aktuell noch gar nicht vorkommt, dann kannst du die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe mit einer einfachen OG-Abstimmung legitimieren lassen.

In diesem Antrag muss der Handlungsspielraum der zukünftigen AG drinstehen, sowie 1 bis 4 vorläufige AG-Sprechende, welche die AG aufbauen und spätestens 3 Monate nach Gründung neu gewählt werden müssen.

Bei genaueren Fragen zu diesem Prozess kann dir die CTF helfen.

8.4 Was machen die AG-Sprechende?

Jede Arbeitsgruppe wird durch ein bis vier Sprechende vertreten, welche spätestens alle 6 Monate neu gewählt werden müssen. Es steht den Arbeitsgruppen frei, wie sie das intern umsetzen, also können AGs zB auch alle 3 Monate jeweils die Hälfte ihrer Sprechenden neuwählen.

Die Hauptaufgabe der Sprechenden ist die Kommunikation mit anderen Teilen der Bundesebene und das Onboarding von neuen Menschen, weshalb sie sowohl in der Bundesebenenvernetzungsgruppe (BVG) als auch in der bundesweiten Onboarding-Gruppe vertreten sind. Zusätzlich tragen sich alle AG-Sprechenden in die AG-Sprechendenliste ein, die von allen Delis eingesehen werden kann.

Es ist nicht erlaubt, AG-Sprechende Person von mehreren AGs gleichzeitig zu sein.

8.5 Welche Regeln gelten für AGs?

Zusätzlich zur oben genannten Neuwahl der Sprechenden gelten folgende Regeln:

  • Jede AG veröffentlicht zur Transparenz einen monatlichen AG-Bericht, in dem die wichtigsten Handlungen und Entscheidungen des letzten Monats zusamengefasst werden
  • AGs dürfen sich nicht über die Ergebnisse von OG-Abstimmungen oder Entscheidungen des FFF-Calls hinwegsetzen
  • AG müssen innerhalb ihres Handlungsspielraums handeln und weitreichendere Entscheidungen an eine OG-Abstimmung delegieren. Die Handlungsspielräume sind Teil des StruPa und unter https://wiki.fridaysforfuture.is/wiki/Arbeitsgruppen zu finden

Bei problematischem Verhalten von AGs gibt es drei mögliche Szenarien:

  • Sollte eine Arbeitsgruppe ihre demokratischen Pflichten objektiv verletzen, indem sie keine Neuwahlen ihrer AG-Sprechenden durchführt oder keine AG-Berichte veröffentlicht, wird sie dafür von der CTF verwarnt. Sollte die Neuwahl bzw der AG-Bericht nach zwei Wochen immernoch nicht eingereicht sein, ist die Arbeitsgruppe ohne weitere Abstimmung aufgelöst.
  • Sollte eine Arbeitsgruppe weit außerhalb ihres Handlungsspielraumes handeln, sich über Entscheidungen von OGs oder dem FFF-Call hinwegsetzen, oder auf andere Weise ihre Macht missbrauchen, kann der FFF-Call eine sofortige Neuwahl aller Sprechenden dieser AG beschließen. Die aktuellen Sprechenden sind dann für die nächsten 3 Monate vom Amt als AG-Sprechende gesperrt.

9 Projektgruppen (PGs)

9.1 Was ist eine Projektgruppe?

Die projektbezogene Arbeit auf Bundesebene, z.B. für Kampagnen oder interne Projekte wie Kongress-Organisation, passiert vorwiegend in Projektgruppen, wenn sie nicht klar einer AG zuzuordnen ist. Eine Liste aller Projektgruppen findet ihr im Wiki: https://wiki.fridaysforfuture.is/wiki/Projektgruppen

9.2 Wie kann ich in einer Projektgruppe mitmachen?

Alle bundesweiten Projektgruppen sind grundsätzlich allen offen, das heißt du kannst jederzeit einer Projektgruppe beitreten. Dafür musst du kein Deli o.ä. sein, auch wenn du ganz neu in FFF einsteigst und noch in keiner Ortsgruppe aktiv warst, bist du hier willkommen <3.

Um mit einer Projektgruppe Kontakt aufzunehmen, kannst du einfach in die bundesweite Onboarding-Gruppe ( https://fffutu.re/onboarding ) gehen, wo dich Personen unterstützen und mit den PG-Sprechenden connecten können. Die PG-Sprechende Person fügt dich dann in die Gruppe hinzu und gibt dir eventuell auch eine Einweisung („Onboarding“) in die Arbeit in dieser PG.

Falls du Deli bist, kannst du die Liste der PG-Sprechenden aber auch einfach hier einsehen und direkt anschreiben die jeweiligen Ansprechpersonen werden auch je nach der Legitimierung im FFF-Call und einer Infonachricht bekanntgegeben.

9.3 Wie kann ich eine Projektgruppe gründen?

Alle Personen in FFF können eine Projektgruppe gründen. Dafür müssen folgende Schritte durchlaufen werden:

  1. Falls die Projektgruppe ein Budget von mehr als 1000€ beantragen will, muss sie mindestens eine Woche vor den weiteren Schritten wird im FFF-Call und/oder in „FFF-Mitmachmöglichkeiten und Onboarding“ über die Planung zur Gründung einer Projektgruppe informieren, damit Menschen sich an der Finanzplanung beteiligen können.
  2. Kurz-Steckbrief aufüllen: https://fffutu.re/kurz-steckbrief Dieser ist unterschiedlich je nachdem, ob es sich um ein öffentlichkeitswirksames oder ein anderes, internes Projekt handelt. Auf jeden Fall müssen ein Zeitraum (max. 1 Jahr) und ein erstes Budget angegeben werden.
  3. Projekt inkl. Steckbrief im FFF-Call vorstellen.
  4. Die Projektgruppe wird inkl ihres Budgets in einer OG-Abstimmung legitimiert. Diese Abstimmung wird von CTF und Finanz-AG gemeinsam durchgeführt.

Welche Regeln gelten für PGs und welche Rechte haben sie?

Sprechende

Jede PG wählt bis zu 4 Sprechende, die als Ansprechpersonen fungieren und in eine entsprechende Deli-öffentliche Liste eingetragen werden. Außerdem vertreten sie die PG in der Bundesebenen Vernetzungs-Gruppe (BVG).

(Finanz)-Anträge

Das mit der PG legitimierte Budget steht ihr direkt zur Verfügung und sie kann weitere Finanzanträge stellen. (siehe [Finanzkonzept 4.1 (4)])

Ablauf des Zeitraums

Wenn der Legitimierungs-Zeitraum einer PG abläuft, diese aber noch aktiv an einem Projekt arbeitet, kann sie einen Verlängerungs-Antrag stellen, der genaso funktioniert, wie die anfängliche Legitimierung.

Auflösung

Projektgruppen, können durch eine OG-Abstimmung mit einer einfachen Mehrheit aufgelöst werden.

9.4 Strategiekonferenzen

Es soll mindestens einmal im Jahr eine FFF-interne Strategiekonferenz stattfinden, die von einem gewählten Team inhaltlich vorbereitet wird.

Das Vorbereitungsteam besteht aus 10 Menschen und wird durch eine normale Personenwahl gewählt. Die gewählten Personen übernehmen die Verantwortung für die inhaltliche Vorbereitung, Planung, Durchführung und Auswertung der nächsten FFF-Strategiekonferenz. Nach Abschluss der Konferenz wird ein neues Team gewählt, das die nächste Konferenz vorbereitet.

Die logistische Umsetzung dieser Konferenz findet in einer Projektgruppe statt, die für alle offen ist. Diese kann - wie jede andere Projektgruppe auch - jederzeit flexibel von jeder Person beantragt werden. Um langfristige Planungen und anschließende Reflektionsprozesse zu ermöglichen, darf diese Projektgruppe bis zu 2 Jahre gültig sein.

10 Wissensgruppen (WGs)

10.1 Was ist eine Wissensgruppe?

Die Wissensgruppe ist die einfachste Struktur der Bundesebene - sie ist einfach eine Gruppe, in der Menschen gemeinsam inhaltliche Positionen ausarbeiten und sich zu spezifischen Themen weiterbilden, wie zB zu kommunaler Wärmewende oder den legendären E-Fuels.

Wissensgruppen haben dabei eine rein beratende Rolle, also werden in der Regel von AGs oder PGs für spezifische Projekte dazugezogen, können sich aber auch eigenständig einbringen und zB Workshops für ihre Themenbereiche anbieten.

Alle Wissensgruppen sind im Wiki aufgelistet: https://wiki.fridaysforfuture.is/wiki/Wissensgruppen Ein Wissensarchiv, in dem die Wissensgruppen erarbeitete Materialien speichern können, findet ihr hier: https://fffutu.re/wissensarchiv

10.2 Wie kann ich eine Wissensgruppe gründen?

Eine Wissensgruppe zu gründen ist sehr einfach: Kontaktier dazu einfach die CTF und sag ihnen, zu welchem Thema du arbeiten willst. Danach kannst du einfach eine Gruppe aufmachen, im nächsten FFF-Call vorstellen, mit einem Stimmungsbild mit über 50% Zustimmung legitimieren lassen, und loslegen!

Sollte eine Wissensgruppe über einen längeren Zeitraum inaktiv und unerreichbar werden, kann sie von der CTF aufgelöst werden.

10.3 Welche Möglichkeiten hat eine Wissensgruppe?

Der Fokus einer Wissensgruppe ist das Erarbeiten von Inhalten und der Aufbau von Wissen, Kompetenz und starken inhaltlichen Positionen für die Bewegung, insofern ist eine Wissensgruppe eher ein gemeinsamer Austauschort als eine starke bundesweite Struktur.

Da Wissensgruppen ohne Abstimmung gegründet werden können, haben sie im Gegensatz zu zB Arbeitsgrupen kein reguläres Budget, können aber Finanzanträge zu stellen, um zB Fahrtkosten für Treffen mit Fachexpert*innen zu erstatten oder die Teilnahme an wichtigen Fachveranstaltungen zu ermöglichen.

10.4 Welche Pflichten haben Wissensgruppen?

Wissensgruppen müssen mindestens eine, höchstens zwei Person(en) als Ansprechperson(en) wählen. Diese Ansprechperson ist auch in der Bundesebenen Vernetzungs-Gruppe (BVG). Diese Ansprechperson(en) werden alle 6 Monate in der Wissensgruppe gewählt.

11 Communication Taskforce (CTF)

Die CTF (Communication Taskforce) ist ein von Ortsgruppen bundesweit gewähltes 10-köpfiges Gremium, was sich um die Kommunikation zwischen OGs/Delis und der Bundesebene kümmert.

11.1 Was tut die CTF?

Kernaufgaben der CTF sind:

  • Wahlleitung bei bundesweiten Abstimmungen & Vetoprozessen
  • Betreuung von Infokanälen
  • Vorbereitung, Moderation und Protokoll des FFF-Calls
  • Transparenzanfragen bearbeiten
  • Fragen zu Strukturen, Prozessen und der Bundesebene beantworten
  • Verwaltung der Digitalen Infrastruktur (sobald sie existiert)
  • Verwaltung des StruPa (Strukturpapier, also das Dokument hier)

Die CTF muss ihre Aufgaben neutral wahrnehmen und getroffene Entscheidungen in einem CTF-Bericht festhalten. Genaue Details dazu, wie die CTF arbeitet und nach welchen Richtlinien es Strukturen und Prozesse interpretieren soll, finden sich im [CTF-Handbuch].

Die CTF (und nur die CTF) darf eigenständig redaktionelle Änderungen am StruPa vornehmen.

11.2 Wie wird die CTF gewählt?

Durch eine bundesweite Personenwahlen.

Mitglieder dieses Gremiums dürfen nicht gleichzeitig in einem anderen bundesweit gewählten Amt [Personenwahlen] sein.

11.3 Unterstützungsangebote der CTF

Die CTF besitzt einen Zoom-Raum, den sie bei Bedarf verleihen kann.

11.4 Nachhaltiger Aktivismus

Im Rahmen der Ziele und Werte unserer Bewegung (§1 (Grundsatz)) ist es uns wichtig, dass wir nachhaltig arbeiten. Dies bedeutet, dass wir uns nicht überarbeiten und uns auch nicht in Situationen bringen, in denen wir uns überarbeiten. Dahergehend ist die CTF dazu befugt Bearbeitungszeiten festzulegen, die sich an den aktuellen Kapazitäten der CTF orientieren.

Allgemein gelten folgende Bearbeitungszeiten: Mo-Sa 10-20 Uhr und So 10-17:30 Uhr.
Von diesen Zeiten darf, je nach Auslastung der CTF, tagesaktuell abgewichen werden. Sollte die Abweichung für längere Zeit gelten, wird dies von der CTF in den Gruppen kommuniziert.

Anträge, die außerhalb der Bearbeitungszeiten eingereicht werden, dürfen auf den nächsten Tag verschoben werden. Dies gilt nicht für Anträge, deren Feedbackphase am Sonntag endet und deren finale Version in einer angemessenen Zeit nach Ende eingereicht wird.

Der CTF steht es frei auch außerhalb der Bearbeitungszeiten Anträge zu bearbeiten.

12 Plena

Plena sind Orte auf Bundesebene, an denen sich strukturell benachteiligte Ortsgruppen oder Personengruppen treffen und vernetzen können. Sie dienen zum Austausch und zur gemeinsamen Arbeit, sowie zur Repräsentation der betroffenen Ortsgruppen oder Personen.

Ein Plenum besteht jeweils aus:

  • einem internen Safespace, wo sich Betroffene über Erfahrungen austauschen können
  • einem offenen Forum für gemeinsamen Austausch, Weiterbildung und Unterstützung

12.1 Welche Plena gibt es?

Aktuell gibt es folgende Plena (alphabetisch sortiert):

12.2 Welche Rechte haben Plena?

Plena können:

  • bei allen bundesweiten Abstimmungen, inklusive denen im FFF-Call, ein Veto einlegen
  • TO-Punkte des FFF-Calls einmalig auf die darauffolgende Woche verschieben
  • Statements der Plena zu diskriminierenden Vorfällen müssen durch die bewegungsinternen Channel (z. B. WID-Gruppe) kommuniziert werden, wenn das Plenum dies beschließt.

12.3 Was tun die Sprechenden des Plenums?

Die Sprechenden des Plenums sind Ansprechpersonen für das jeweilige Plenum und vertreten es nach außen, indem sie z.B. ein Veto für das Plenum einreichen. Die Plenumssprechenden werden innerhalb des Safespaces gewählt. Jedes Plenum kann bis zu vier Sprechende wählen.

12.4 Wie können sich Plena vor diskriminierendem Verhalten schützen?

Die offene Forumsgruppe wird von den Plenumssprechenden moderiert, welche bei Fehlverhalten einstimmig einen Ausschluss von nicht-Betroffenen Personen aus dieser Gruppe beschließen dürfen. Um betroffenen Personen aus dem Plenum zu entfernen braucht es eine 2/3-Mehrheit im Safespace des Plenums, bei der mindestens 50% des Plenums abgestimmt haben muss.

13 Sanktionsmöglichkeiten und -strukturen

13.1 Awarenessteam

(A) Zusammensetzung und Zustandekommen

  1. Das Awarenessteam wird alle 6 Monate eine bundesweite Personenwahl gewählt (die bundesweiten Quotierungen gelten), max. 12 Personen. Dabei müssen Kandidierende in ihrer Bewerbung kurz beschreiben, was ihre bisherigen Erfahrungen in der Awarenessarbeit sind.
  2. Mitglieder des Sanktionsgremiums oder des Fehlerprozessegremiums können nicht Teil des Awarenessteams werden.

(B) Aufgabenbereich & Handlungsspielraum

  1. Das Team ist Ansprechstelle für Awarenessvorfälle auf Bundesebene. Dies umfasst alle Situationen in denen Aktivist*innen das Gefühl haben, Awareness zu brauchen und die Anwesenheit in Situationen, in denen Awarenessvorfälle absehbar sind (z. B. Debatten-TKs, bundesweite Chatgruppen).
  2. Das Awarenessteam ist erste Ansprechstelle auch für Meldungen von toxischem oder übergriffigem Verhalten und leitet diese Fälle (in Absprache mit den betroffenen Personen) an das Sanktionsgremium weiter.
  3. Bei Bedarf arbeitet das Awarenessteam mit dem Sanktionsgremium zusammen, ist aber nicht für die Sanktionierung und die Entscheidung darüber zuständig.
  4. Anbieten von Skillshares zu Awarenessarbeit.
  5. Schwere Fälle (Einschätzung nach eigenem Ermessen des Teams) kann das Awarenessteam weitergeben an entsprechende Stellen (z.B. die Psychologists for Future).
  6. Arbeit auf und während der Planung von Präsenzveranstaltungen:

    1. Wenn FFF-interne Präsenzveranstaltungen in Planung sind, sollte das Awarenessteam sich an der Ausarbeitung des Awarenesskonzepts beteiligen können und generell als gewählte Moderations- und Awarenessinstanz miteinbezogen werden. Die Veranstaltungs-Awareness muss Teil des Krisenstabs sein.
    2. Das Awarenessteam kann das Orgateam durch Hinweise unterstützen und ein Veto einlegen, wenn aus Awarenesssicht ungeeignete Personen Awarenesspositionen übernehmen.
    3. In Zusammenarbeit mit dem Krisenstab kann das Awarenessteam Personen von der Veranstaltung ausschließen.
    4. Das Awarenessteam ist befugt, auf FFF-internen Präsenzveranstaltungen Awarenessarbeit zu leisten

(C) Arbeitsweise

  1. Die Kontaktdaten aller Mitglieder sind bewegungsintern einsehbar und das Team hat eine eigene Mail.
  2. Das Awarenessteam unterliegt einer Schweigepflicht über die behandelten Fälle (Ausnahmen: die betroffene Person stimmt zu oder es besteht eine akute Gefährdung).
  3. Das Awarenessteam hat das Recht, Finanzanträge für Fortbildungen o.ä. zu stellen.
  4. Haben Mitglieder des Teams noch keine oder wenig Awarenesserfahrung, sollten diese durch ein Buddysystem in die Arbeit eingeführt werden.
  5. Das Awarenessteam definiert einen Prozess der Zusammenarbeit gemeinsam mit dem Moderationsteam sowie mit dem Sanktionsgremium. Dieser wird festgeschrieben, aber kann von den jeweiligen Strukturen bei Bedarf angepasst werden.

13.2 Sanktionsgremium

(A) Zusammensetzung und Wahl

  1. Das Sanktionsgremium besteht aus 6 Personen, die alle 6 Monate durch eine normale Personenwahl neu gewählt werden.

    1. Für diese Wahl gelten folgende Intersektionale Quotierungen:

      1. 50% FINTA*
      2. 15% BIPoC
      3. 15% Ableismusbetroffene
      4. 15% Kinder- und Jugendliche
      5. 15% Antisemitismusbetroffene
    2. Die Vetos der Plena wiegen hier schwerer als in anderen Personenwahlen und erhöhen zusätzlich die benötigte Mehrheit für die Person auf 75%, falls die 15% Vetos nicht ohnehin erreicht wurden.
    3. Mitglieder dieses Gremiums dürfen nicht gleichzeitig in einem anderen bundesweit gewähltem Amt [Personenwahlen] sein.

(B) Aufgabenbereich & Handlungsspielraum

  1. Ziel des Sanktionsgremiums ist es, eine konstruktive Zusammenarbeit auf Bundesebene zu ermöglichen und konsequent gegen toxisches Verhalten vorzugehen, um ein angenehmes Miteinander zu schaffen. Es dient als Klärungsinstanz für Konflikte in der Bewegung. Das umfasst die Organisation, Durchführung und Begleitung von Klärungsprozessen bezüglich persönlicher Probleme und toxischem Verhalten.
  2. Das Sanktionsgremium entscheidet über die Reaktion auf übergriffiges Verhalten in der Bewegung (z.B. sexualisierte Übergriffe, Diskriminierung, Beleidigungen oder entsprechende Falschbehauptungen).
  3. Es ist dazu legitimiert, Personen auf unbegrenzte oder begrenzte Zeit ganz oder teilweise von jeglichen Aktivitäten/Strukturen/Gruppen/Ämtern und Präsenzveranstaltungen auf Bundesebene oder Landesebene auszuschließen.

    1. Das kann auch bedeuten, Personen nur die Beteiligung an Projekten oder in Gruppen zu erlauben, in den betroffene Personen und im Vorfall involvierte Personen nicht vertreten sind.
    2. Das Gremium kann Empfehlungen an OGs aussprechen, Personen auszuschließen.
    3. Das Gremium kann bei der Neuwahl von Menschen für dieses Gremium die Liste der Bewerbungen vor Abstimmungsstart einsehen und Personen auch von diesem Amt ausschließen.
    4. Bei Missbrauch dieser Möglichkeiten gilt der in (C) definiert Prozess zu Machtmissbrauch.
  4. Sollte nach einer Maßnahme eine deutliche Verhaltensverbesserung glaubhaft sein, darf das Team eine Sanktionierung auch wieder aufheben (außer denen des Moderationsteams).
  5. In Extremfällen von schwerwiegendem übergriffigem Verhalten darf das Gremium aus Betroffenenschutzgründen die beschuldigte Person bis zur Klärung vorläufig aus gemeinsamen Gruppen mit der betroffenen Person ausschließen, sofern dies von der betroffenen Person gewünscht ist.

(C) Arbeitsweise

    1. Das Gremium arbeitet nach den Prinzipien von Transformative Justice. Vollständige Ausschlüsse und schwere Sanktionen gegen Personen sind manchmal trotzdem notwendig (und werden im folgenden Text im Detail erläutert), der Großteil der Arbeit sollte aber auf eine Verhaltensänderung der Personen setzen und Sanktionen nur mit Bedacht einsetzen. Dazu gehört insbesondere auch eine aktive Kommunikation mit der dgP (diskriminierende/gewaltausübende Person) über ihr Verhalten und wünschenswerte Änderungen.
    2. Über Maßnahmen oder Sanktionierungen, sowie deren Aufhebungen entscheidet das Gremium intern mit einer 2/3-Mehrheit. In jedem Fall müssen mindestens 3 Personen für die Sanktion stimmen, damit sie gültig ist. Dies verhindert, dass Sanktionen von Einzelpersonen ausgesprochen werden können, wenn zB ein großer Teil des Teams sich enthält oder nicht abstimmt.
    3. Bei Befangenheit müssen Personen sich aus dem Fall raushalten und haben bei Entscheidungen dazu kein Stimmrecht. Neben einer Selbsteinschätzung kann die Befangenheit auch durch einfache Mehrheit im Team festgestellt werden.
    4. Bei der Entscheidung über Sanktionen soll das Gremium folgende Aspekte berücksichtigen:

      1. Art und Schwere der Vorwürfe
      2. Situation der Menschen, die Übergriffen ausgesetzt sind, wenn sie weiterhin mit Menschen, die Übergriffe begehen, in einer OG sein müssten (d.h. ob das zumutbar ist oder nicht)
      3. ob Übergriffe absichtlich oder nicht willentlich/irrtümlich geschahen/geschehen
      4. Besonderheit der AG/OG/X-Situation.
      5. Ausschlussentscheidungen sollen möglichst objektiv auf Grundlage von Fakten enstehen
    5. Das Gremium steht im engen Kontakt zu Plena, dem Awarenessteam und dem Moderationsteam und arbeitet zur Umsetzung der Sanktionen mit den für die Durchführung der Maßnahmen notwendigen Strukturen und Personen zusammen.
    6. Das Gremium muss zur Transparenz alle 3 Monate einen Bericht abgeben, in dem mindestens anonymisierte Statistiken zu der Anzahl und Art ausgesprochener Sanktionen stehen.
    7. Bei Machtmissbrauch dieses Gremiums oder Personen darin (egal in welchem Kontext) bestehen folgende Möglichkeiten:

      1. Das Gremium kann selbst Personen aus dem Gremium entfernen
      2. Das Gremium für Fehlerprozesse kann sich um eine Aufklärung und Sanktionierung kümmern.

        1. Das Gremium für Fehlerprozesse kann dabei allerdings keine ausgesprochene Sanktionen des Sanktionsgremiums revidieren.
  1. Schweigepflicht

    1. Die Gremiumsmitglieder dürfen keine Informationen zum Opfer, dgP2 und Vorwürfen an Außenstehende weitergeben. Es gibt folgende Ausnahmen:

      1. Die Betroffene Person stimmt zu
      2. Die Weitergabe ist zur Durchführung der Sanktion erforderlich (z.B. AG-Sprechende, Gruppen-Admins, Delegierte, Kontaktpersonen anderer Institutionen oder Bewegungen, in denen die auslösende Person aktiv ist, ...). Die Personen, an welche diese Daten weitergegeben werden dürfen, dürfen diese zur Umsetzung der Entscheidung an Admins weitergeben, soweit dies erforderlich ist.
      3. Alle Personen, an welche eine Weitergabe durch das Sanktionsgremium erfolgt, unterliegen einer Schweigepflicht. Sie dürfen die Informationen, dass eine Entscheidung des Sanktionsgremiums zu einer bestimmten Person ergangen ist, nicht an eine andere Person weitergeben.
      4. Sollte das Gremium für Fehlerprozesse einen Prozess wegen möglichem Machtmissbrauch des Sanktionsgremiums durchführen, müssen notwendige Infos/Begründungen an das Gremium für Fehlerprozesse (und ausschließlich an dieses) weitergegeben werden.
  2. Kommunikation mit dgPs

    1. Im Normalfall sollte das Gremium im Sinne der Transformative Justice mit der dgP über ihr Verhalten reden und Sanktionierungsentscheidungen begründet erklären. Hierbei ist die Anonymität der betroffenen Person bzw. der meldenden Personen gegenüber der dgP immer zu wahren.

      1. In Extremfällen sehr schwerer Übergriffe überwiegt immer der Betroffenenschutz, d.h. das Gremium muss den Sachverhalt des Ausschlusses auch der dgP gegenüber geheimhalten, wenn dies aus Betroffenenschutzgründen zwingend notwendig ist.
    2. Die Kommunikation mit möglichen dgP muss vom Sanktionsgremium dokumentiert und bei Bedarf für alle unbefangenen Gremiumsmitglieder einsehbar sein.

13.3 Gremium für Fehlerprozesse

  1. Das Gremium für Fehlerprozesse besteht aus 6 Personen, die alle 6 Monate durch eine normale Personenwahl neu gewählt werden.

    1. Für diese Wahl gelten folgende Intersektionale Quotierungen:

      1. 50% FINTA*
      2. 15% BIPoC
      3. 15% SbOG
      4. 15% Ableismusbetroffene
      5. 15% Kinder- und Jugendliche
      6. 15% Antisemitismusbetroffene
    2. Mitglieder des Fehlerprozessgremiums dürfen nicht gleichzeitig Mitglied eines anderen Gremiums sein. Außerdem dürfen sie nicht gleichzeitig als AG-Sprecher*in im Amt sein.

(A) Aufgabenbereich & Handlungsspielraum

  1. Das Gremium ist eine Klärungsinstanz bei Konflikten. Es organisiert und begleitet Prozesse zu gravierenden Fehlern oder Vorwürfen von Machtmissbrauch. Diese Prozesse können von jeder Person aus der Bewegung angestoßen werden. Diese können auf Bundesebene arbeitende Gruppen, Personen in Ämtern oder andere Einzelpersonen betreffen.

    1. Die Aufklärung und ggf Sanktionierung von Machtmissbrauch des Sanktionsgremiums ist explizit Aufgabe dieses Gremiums. Sanktionsstrukturen dürfen niemals Werkzeug von mobbenden Personen werden, um ihre Mobbingopfer damit einzuschüchtern oder aus Teilen der Bewegung zu entfernen.
    2. Ein Verstoß gegen Punkte 1 (hauptamptliche Mandate), 3 (Unvereinbarkeiten) oder 8 (Leaks) des Selbstverständnisses ist immer Machtmissbrauch und sollte vom Gremium proaktiv aufgearbeitet werden.
  2. Das Gremium bemüht sich um eine Klärung und einvernehmliche Lösungsfindung in den Fällen, kann aber auch Sanktionen aussprechen. Diese beinhalten z.B. Verwarnungen, Starten eines Vertrauensvotums, Entfernung von einem Amt, Ausschluss aus einer AG/PG oder proaktive Amtssperren.

    1. Das Gremium kann Personen von folgende Tätigkeiten sperren, auch wenn sie nicht zwingend an ein Amt gebunden sind: bundesweite Pressearbeit- und Auftritte, Vertretung von FFF zB als AP bei Kooperationen, Verwaltung oder Beantragung von Finanzmitteln

(B) Arbeitsweise

  1. Über Maßnahmen oder Sanktionierungen zu und von Fehlern oder Fällen von Machtmissbrauch entscheidet das Gremium intern mit einer 2/3-Mehrheit. In jedem Fall müssen mindestens 3 Personen für die Sanktion stimmen, damit sie gültig ist. Dies verhindert, dass Sanktionen von Einzelpersonen ausgesprochen werden können, wenn zB ein großer Teil des Teams sich enthält oder nicht abstimmt.
  2. Bei Befangenheit müssen Personen sich aus dem Fall raushalten und haben bei Entscheidungen dazu kein Stimmrecht. Neben einer Selbsteinschätzung kann die Befangenheit auch durch einfache Mehrheit im Team festgestellt werden.
  3. Das Gremium trifft Entscheidungen möglichst objektiv auf Grundlage der verfügbaren Informationen und setzt sich proaktiv für eine Aufklärung komplexer Situationen ein.
  4. Das Gremium muss alle Entscheidungen transparent machen und mit einer Erklärung dokumentieren.
  5. Bei Machtmissbrauch dieses Gremiums oder Personen darin (egal in welchem Kontext) bestehen folgende Möglichkeiten:

    1. Das Gremium kann selbst Personen aus dem Gremium entfernen
    2. Im Notfall gibt es sonst die Möglichkeit eines Abwahlprozesses durch eine OG-Abstimmung mit folgendem Prozess:

      1. Jede Person kann jederzeit diesen Abwahlprozess bei der CTF starten.

        1. Die antragsstellende Person kann dabei auf Wunsch anonym bleiben. Die CTF darf bei Bedarf die Identität der Person an das Sanktionsgremium (aber natürlich *nicht* das Fehlerprozesse-Gremium) weitergeben.
      2. Die antragsstellende Person reicht bei der CTF eine Erklärung der Situation und Grundlage für den Ausschluss ein. Die CTF informiert daraufhin das betroffene Gremiumsmitglied, welche dann 48h Zeit hat um eine Erklärung ihrer Sichtweise zu formulieren. Passiert dies nicht, bekommt sie weitere 7 Tage Zeit um zu antworten, ist aber ab diesem Zeitpunkt vorläufig von ihrem Amt gesperrt.

        1. Personen können jederzeit freiwillig zurücktreten und damit den Prozess beenden
        2. Es soll parallel zu diesem Prozess keine aggressive öffentliche Debatte/Eskalation geben und die Moderation des FFF-Calls und der bewegungsweiten Gruppen soll hierbei frühzeitig moderativ eingreifen.
      3. Sobald die Erklärung des Gremiumsmitglieds eingereicht wurde (oder die Frist inkl. der Verlängerung abgelaufen ist), startet eine 7-tägige OG-Abstimmung. Zur Amtsenthebung benötigt es eine einfache Mehrheit und Vetos sind hierbei nicht möglich.
      4. Wird die notwendige Mehrheit zur Amtsenthebung erreicht (oder tritt die Person vorzeitig zurück), verlässt sie mit sofortiger Wirkung das Gremium und ist für 12 Monate von diesem Amt gesperrt.

(C) Ablauf eines Fehlerprozesses

  1. Prozess starten:

    1. Jede Person aus der Bewegung kann einen Fehlerprozess anstoßen, indem sie sich beim Gremium meldet.
    2. Das Gremium kann Prozesse ablehnen (z.B. da eine Person immer wieder versucht etwas zu starten),. Die Entscheidung muss das Gremium vor dem FFF-Call anonymisiert rechtfertigen und kann durch eine einfache Mehrheit im FFF-Call wieder aufgenommen werden.
  2. Kontakt, Austausch und Klärung:

    1. Das Gremium spricht mit den Betroffenen Personen/Strukturen. Die Sprechenden tragen hier im Zweifelsfall Verantwortung dafür, dass die arbeitende Gruppe erreichbar ist.
    2. Falls es in dem Antrag um eine Gruppe und keine Einzelperson geht, kann sie von Plena, AGs oder OGs dazu verpflichtet werden, im nächsten oder übernächsten FFF-Call einen Bericht und eine Erklärung abzugeben.
    3. Bei Bedarf oder auf Wunsch gibt es einen (je nach Situation offenen oder geschlossenen) Austausch mit den Betroffenen, der vom Gremium für Fehlerprozesse moderiert wird. Ziel des Austauschs ist ein gemeinsamer Lösungsvorschlag. Moderierte Austauschtermine können mehrmals durchgeführt werden. Das Ziel ist ein gemeinsamer Lösungsvorschlag, womit der Prozess in gegenseitigem Einvernehmen beendet werden kann. Der Lösungsvorschlag wird vom Gremium für Fehlerprozesse dokumentiert und je nach Wunsch der Beteiligten proaktiv im FFF-Call oder auf Nachfrage an Aktivisti kommuniziert.
  3. Mögliche Ergebnisse:

    1. Das Ziel ist die Umsetzung eines gemeinsam ausgearbeiteten Lösungsvorschlags (s.o.)
    2. Das Gremium kann die o.g. Sanktionen gegen Personen verhängen
    3. Während des gesamten Prozesses können die betroffenen Personen ihn abbrechen, wenn sie zurücktreten. Für eine Amtssperre ist das nicht der Fall.

14 Weitere Strukturen

14.1 AKW (Admingruppe zur kurzen Weiterleitung)

Die Admingruppe zur kurzen Weiterleitung (AKW) bestehen aus allen Mitgliedern der CTF, sowie den 7 gewählten Personen aus der Bundesebenen-Vernetzungs-Gruppe.

Die Aufgabe der AKW ist, zu entscheiden, welche Nachrichten in die bundesweiten Infokanäle (WID/IAOW) gesendet werden sollen, und diese dann weiterzuleiten.

14.2 Willkommensstruktur

Es gibt immer wieder Menschen, die neu bei FFF oder neu auf unserer Bundesebene landen. Um den Einstieg in die Strukturen und die Arbeit zu erleichtern, gibt es die Willkommensstruktur.

Die Willkommensstruktur ist eine Gruppe von Aktivisti, die einen Überblick darüber hat, wo aktuell an was gearbeitet wird und wo welche Kapazitäten gebraucht werden.

Sie hat sowohl Kontakt zu WG-, PG- und AG-Koordination, als auch die Links (falls Vorhanden) zu den jeweiligen Gruppen, in denen gearbeitet wird.

Menschen, die neu auf FFF-Bundesebene ankommen, melden sich bei der Willkommenstruktur (oder werden dorthin verwiesen, sollten sie an anderer Stelle auftauchen).

Du kennst eine Person die neu ist oder bist selber neu? Dann findest du hier alles, was dir helfen kann!

(A) Willkommenscall

Alle zwei Wochen gibt die Willkommensstruktur einen thematischen Input in dem FFF Call, bei dem ein spezieller Themenbereich der Bundesebene für alle interessierten erklärt wird. Ein Mal im Monat organisiert die Willkommensstruktur einen offenen Call, bei dem ein Gesamtüberblick über Bundesebenenstrukturen und die Arbeit in denen gegeben wird. Eine Teilnahme am Call ist nicht verpflichtend um in den Strukturen arbeiten zu können, sondern ein Angebot um den Einstieg zu erleichtern.

(B) Einstiegsgespräch

Ein Einstiegsgespräch kann nach Bedarf mit jeder neuen Person auf Bundesebene geführt werden.

Im Gespräch wird darüber gesprochen, was eine Person an Fähigkeiten und Wissen mitbringt, wofür die Person motiviert ist und wie viele Kapazitäten (zeitlich, mental, ...) in FFF-Aktivismus gesteckt werden können. So kann mit Hilfe des Gesprächs und des Wissens um aktuelle Aufgaben auf Bundesebene der richtige Platz für eine neue Person gefunden werden.

(C) Willkommensmenschis

Um nach dem Willkommenscall und einem möglichen Einstiegsgespräch dafür sorgen zu können, dass neue Menschen da ankommen, wo sie hin wollen, gibt es die Willkommensmenschis. Willkommensmensch kann jede*r werden, sie werden von der Willkommensstruktur organisiert. Sie sind in den ersten zwei Wochen Ansprechpartner*innen für neue Menschen.

Sie können bei Fragen helfen und geben Hinweise zu interessanten Calls und Zugänge zu passenden Gruppen weiter. Am Ende der zwei Wochen fragen sie nach, ob die neuen Menschen gut angekommen sind und unterstützen bei Bedarf länger.

(D) Gruppnstrukturen

Interessierte Menschen können einer WhatsApp Community beitreten. In diese schickt die Willkommensstruktur Informationen über AGs, PGs und WGs, Termine für Onboardings und weitere wichtige Dinge.

14.3 Bundesebenen-Vernetzung-Gruppe

Die Bundesebenen-Vernetzungs-Gruppe (BVG) ist ein simpler, gemeinsamer Austauschort für Arbeit auf der Bundesebene und besteht aus den Sprechenden aller bundesweiten Arbeitsgruppen, Projektgruppen, Wissensgruppen und Plena.

ußerdem sind auch alle in bundesweite Gremien (Moderationsteam, CTF, Sanktionsgremium, Awarenessteam, Fehlerprozessgremium und Presseteam) gewählten Personen Teil dieser Vernetzungsgruppe.

Die Vernetzung dient hauptsächlich der Kommunikation, übernimmt aber auch ein paar weitere Aufgaben:

  • Die BVG bestimmt zwei Personen als Wahlleitung für die Neuwahl und jegliche Vertrauensvoten zur CTF.
  • Die BVG wählt alle 6 Monate insgesamt 7 Personen als Admingruppe zur kurzen Weiterleitung (AKW)

    • Hierfür können sich alle AG-, PG- und Plena-Sprecher*innen aufstellen

Bei internen Abstimmungen besitzen alle Sprechenden einer Arbeitsgruppe oder eines Plenums Stimmrecht.

14.4 Students For Future

Im Gegensatz zu anderen for Future-Bewegungen sind die Students for Future (SFF) keine getrennte und eigenständige Bewegung, sondern ein Teil von Fridays For Future. Konkret bedeutet das:

  • Die SFF sind grundsätzlich an das StruPa von FFF gebunden, insbesondere an den Aktionskonsens und das Selbstverständnis von FFF
  • Personenausschlüsse und Sanktionen gegen Personen in FFF müssen auch von SFF auf jeder Ebene umgesetzt werden
  • Die SFF haben als Struktur das Recht, Finanzanträge und Anträge auf Gründung einer Projektgruppe zu stellen.

Die Students for Future dürfen sich intern (im Rahmen der oben genannten Regeln) vollkommen eigenständig strukturieren und organisieren, z.B. durch eigene interne Wahlstrukturen oder die Gründung von SFF-internen Arbeitsgruppen oder SFF-Ortsgruppen. Diese Strukturen existieren nur innerhalb der SFF, d.h. sie sind nicht Teil des StruPa und haben damit auch zB kein Stimmrecht oder Antragsrecht bei FFF-Entscheidungen. Aus Sicht des StruPa gibt es also nur die Gesamtstruktur der „Students For Future“ mit den oben genannten Möglichkeiten und Pflichten.

Teil IV
Anhang

A Weitere Dokumente

PIC

Um Transparenz bei Entscheidungen in der Bewegung zu erhöhen, gibt es für spezielle Bereiche weitere Konzepte. Diese sind zur Übersichtlichkeit hier aufgelistet.

  1. Der Handlungsspielraum der Finanz AG finanzen@fridaysforfuture.de und die Finanzstruktur sind im Finanzkonzept festgelegt, welches unter https://fffutu.re/finanzkonzept eingesehen werden kann.
  2. Der Umgang mit dem Rechtshilfe-Konto und mit rechtlichen Kosten ist im Rechtshilfe Finanzkonzept festgelegt, welches unter https://fffutu.re/rechtshilfe-finanzkonzept eingesehen werden kann.
  3. Der Umgang mit Presseanfragen ist im Pressekonzept festgelegt, welches unter https://fffutu.re/pressekonzept eingesehen werden kann.
  4. Die bundesweiten Chatgruppen auf Bundesebene sind in einem Chatkonzept festgelegt, welches unter https://fffutu.re/chatkonzept eingesehen werden kann.
  5. Die Regio AG ist für die Aktualisierung aller Struktur-Konzepte verantwortlich, sie betreibt die Website https://info.fffutu.re.
  6. Das Konzept zur Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit bezüglich SbOGs ist für die benannten AGs verbindlich.

Alle hier aufgeführten Konzepte sind Teil des StruPa und nur zur Übersichtlichkeit in verschiedene Dokumente aufgeteilt.

B CTF-Handbuch

Dieses Kapitel ist eine Aufzählung an Grundsätzen, nach denen strukturelle Prozesse interpretiert werden sollen. Gibt es keinen klaren Grundsatz, entscheidet die CTF über die Interpretation von Unklarheiten. Bei Fällen wo die CTF direkt betroffen ist (z.B. CTF-Wahl/Vertrauensvotum/Misstrauensvotum), entscheidet die Bundesebenen-Vernetzungs-Gruppe.

  1. CTF-Bericht

    1. Die CTF soll alle größeren Entscheidungen in einem CTF-Bericht festhalten, was für mindestens alle Delis in Taktung von mindestens einem Monat sichtbar gemacht wird.
    2. Die CTF soll zur Förderung der Transparenz alle relevanten getroffenen Entscheidungen in ihrem CTF-Bericht erwähnen. Auf jeden Fall im CTF-Bericht protokolliert werden müssen:

      1. Weitergabe der Liste teilnehmender OGs bei einer Personenwahl (inkl. Begründung & an wen) nach §B (3) (c) (ii) des CTF-Handbuchs
      2. CTF-Entscheidungen zu StruPa-Lücken nach Punkt §B (6) des CTF-Handbuchs
      3. Definieren einer Frist nach Punkt §B (7) des CTF-Handbuchs
      4. Falls eine angefragte Struktur nicht innerhalb von 7 Tagen eine Transparenzanfrage beantwortet (und die Antragsstellenden okay damit sind, dass dies veröffentlicht wird)
      5. Ablehnung eines Vetos bei einer Eilabstimmung durch die CTF nach §5.8 (1)
      6. Redaktionelle Änderungen am StruPa (Siehe Punkt §B (16) des CTF-Handbuchs)
  2. Rückwirkende Fristen

    1. Wenn in einem Antrag eine Frist definiert ist, die dem Wortlaut nach rückwirkend gültig wäre, wie „Arbeitsgruppen müssen spätestens 2 Wochen nach ihrer Gründung [...]“ dann startet diese Frist frühestens in dem Moment, wo die Abstimmungsergebnisse des Antrags öffentlich bekannt werden. In diesem Beispiel hätten AGs dann 2 Wochen nach Veröffentlichung der Ergebnisse.
    2. Die Anwendung von (a), sofern sie eine Neuwahl oder ein Vertrauensvotum aufschiebt, oder auf ähnlich Weise eine Amtszeit verlängert oder Abwahlmöglichkeiten verschiebt, darf den Startpunkt des aufgeschobenen Prozesses maximal auf 4 Wochen nach Veröffentlichung der Ergebnisse schieben.
      Sollte vor der Annahme dieses Antrags für den betroffenen Prozess (zB Neuwahl) ein gültiger Termin definiert sein, der weniger als 6 Monate in der Zukunft liegt, aber später als 4 Wochen nach Veröffentlichung der Ergebnisse, so gilt dieser.
  3. Anonymität bei Abstimmungen und Wahlen

    1. Begriffserklärung

      1. Eine Abstimmung ist anonym, wenn die abgegebenen Stimmen geheimgehalten werden. Auch bei einer anonymen Abstimmung muss im Normalfall namentlich abgestimmt werden (um die Integrität der Wahl sicherzustellen). In diesem Fall weiß nur die Wahlleitung über die tatsächliche Stimmabgabe bescheid und ist verpflichtet, diese nicht weiterzugeben.
    2. OG-Abstimmungen jeglicher Art (außer Personenwahlen)

      1. Die Abstimmung ist vollständig transparent, eine Aufschlüsselung der teilnehmenden OGs und ihrer abgegebenen Stimmen wird unmittelbar anschließend an die Abstimmung (mindestens) allen stimmberechtigten Personen zur Verfügung gestellt
    3. Personenwahlen

      1. Die Abstimmung ist anonym, es wird nur die Anzahl teilnehmenden OGs veröffentlicht.
      2. Die Wahlleitung darf in eigenem Ermessen, sofern ihrer Meinung nach ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Liste der teilnehmenden OGs weitergeben, allerdings nicht die jeweils abgegebenen Stimmen. Diese Weitergabe muss protokolliert werden (Begründung & was an wen weitergegeben wurde) und im nächsten CTF-Bericht auftauchen (oder in anderer Form veröffentlicht werden, falls die Wahlleitung eines Prozesses nicht die CTF ist).
      3. Alle Mitglieder jeder OG haben das Recht, von der Wahlleitung zu erfahren, wie ihre eigene OG abgestimmt hat. Die Wahlleitung muss diese Information offenlegen und ist dafür von der Geheimhaltung entbunden.
  4. Freiwillige Verlängerung von Fristen

    1. Sollten Antragsstellende eine Abstimmung oder Wahl freiwillig länger laufen lassen wollen, als im StruPa vorgeschrieben, liegt es grundsätzlich im Ermessen der CTF (bzw anderer zuständiger Wahlleitung), dies zuzulassen.
    2. In jedem Fall muss die Abstimmdauer des Antrags zum Start der Abstimmung feststehen und darf danach nicht mehr verändert werden.
    3. Bewerbungsfristen sind davon ausgenommen und dürfen von der Wahlleitung einmalig verlängert werden.
  5. Integrität von Abstimmungen

    1. Die Wahlleitung eines Prozesses darf für diesen nicht kandidieren.
    2. Jede Wahlleitung, insbesondere die CTF, hat die absolute Pflicht, die Integrität der Wahl sicherzustellen und proaktiv jegliche Versuche der Fälschung bzw illegitimen Stimmverzerrung einer Abstimmung zu verhindern, aufzuklären, und richtigzustellen.
      Illegitime Stimmverzerrungen wäre zB das mehrfache Abstimmen desselben Mandates, die Stimmabgabe einer Person oder OG ohne aktives Stimmrecht in dieser Wahl, die Stimmabgabe im Namen einer anderen Person.
      Eine illegitime Stimmverzerrung impliziert keine Sanktionierung bzw einen dahingehenden Prozess, falls zB eine Person klar versehentlich aufgrund organisatorischer/technischer Probleme oder fehlenden Verständnisses des Wahlprozesses illegitim abstimmt.
    3. Wenn die CTF auf ein mögliches Integritätsproblem bei einer Wahl hingewiesen wird, muss sie dem nachgehen und der hinweisgebenden Person das Ergebnis dieser Nachforschung mitteilen
    4. Sollte eine Abstimmung aufgrund einer illegitimen Stimmverzerrung entschieden worden sein, kann und muss die Wahlleitung diese Abstimmung wiederrufen.
  6. Lücken im StruPa

    1. Sollte das Fehlen einer Einschränkung oder Vorraussetzung eines Prozesses im StruPa ein Verhalten ermöglichen, was klar dem Sinn des Prozesses widerspricht, darf die CTF diesen Missbrauch in eigenem Ermessen unterbinden.
    2. Dies muss protokolliert werden.
  7. Widersprüchliche Beschlüsse

    1. Falls in irgendeiner Form Beschlüsse getroffen werden, die sich inhaltlich klar widersprechen, gilt der höherwertigste Beschluss in folgender Reihenfolge:

      1. StruPa
      2. OG-Abstimmungen
      3. bindende Stimmungsbilder des FFF-Calls
      4. Alle anderen Dokumente (zB AG-Konzepte), sofern sie nicht explizit Teil des StruPa sind.
  8. Fehlende Fristen

    1. Sollte die CTF darauf hingewiesen werden, oder sich in eigenem Ermessen feststellen, dass ein Prozess aufgrund fehlender Fristen unverhältnismäßig lange läuft, muss die CTF in eigenem Ermessen, spätestens aber eine Woche nach Übermittlung eines Hinweises, eine Frist für diesen Prozess festlegen, die aber ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe mindestens eine Woche in der Zukunft liegen muss.
    2. Dies muss protokolliert werden.
  9. Gleichstände

    1. OG-Abstimmungen

      1. Bei mehreren Varianten gilt bei einem Gleichstand die letzte mit ausreichender Mehrheit als gewählt, sie ’überschreibt’ somit quasi die davorstehenden Varianten mit ausreichender Mehrheit. Die CTF sollte Antragsstellende aktiv so beraten, dass sie die weitreichendste Option als letzte Option definieren, sofern eine solche feststellbar ist.
    2. Personenwahlen

      1. Bei jeder Wahl zählt grundsätzlich die Person mit der höchsten prozentualen Zustimmung als gewählt, also bei einer Ja/Nein/Enthaltungs-Abstimmung wären das die Ja-Stimmen geteilt durch (Ja-Stimmen + Nein-Stimmen). Dies anders auszulegen liegt niemals im Handlungsspielraum der Wahlleitung.
      2. Sollte bei einem Wahlprozess explizit ein Prozess vorgelegt werden, bei dem ein Score rauskommt, der nicht identisch mit der prozentualen Zustimmung ist, dann ist die prozentuale Zustimmung der erste Tie-Breaker bei einem Gleichstand, der vor der Priorisierung durch (iii) angewandt wird.
      3. Sofern nicht konkret anders definiert, und keine erfüllbare Quotierung für diese Wahl noch unerfüllt ist, wird nach folgender Priorisierung entschieden, welche Person(en) bei einem Gleichstand gewählt sind:
        1. Personen, die sich auf FINTA*-Plätze beworben haben, werden bevorzugt vor Bewerbungen auf offene Plätze
        2. Personen, die für ein Amt kandidieren, was sie aktuell nicht innehaben, werden bevorzugt vor Personen, die für eine Wiederwahl kandidieren
        3. Stichwahl oder Zufallsgenerator (im Ermessen der jeweiligen Wahlleitung)
  10. Amtskollisionen

    1. Manche Ämter schließen sich gegenseitig aus. Sollte eine Person für ein Amt kandidieren wollen, was sich mit einem aktuellen Amt ausschließt, kann sie das tun. In diesem Fall muss sie von ihrem vorherigen Amt zurücktreten, falls sie gewählt wird.
  11. Transparenzanfragen

    1. Alle Ortsgruppen haben die Möglichkeit Transparenzanfragen an beliebige bundesweite Strukturen zu stellen, welche von der CTF ausgeführt werden müssen. Einzelpersonen dürfen auch Transparenzanfragen stellen, es liegt dann jedoch im Ermessen der CTF, ob sie diese Anfrage bearbeitet.
    2. Die CTF leitet diese Anfrage unverzüglich an die angefragte Struktur weiter. Sollte die angefragte Struktur nicht innerhalb von 7 Tagen antworten, muss die CTF dies ebenfalls in ihrem Bericht festhalten, sofern die antragsstellende OG oder Person damit einverstanden ist.
    3. Transparenzanfragen können insofern anonym gestellt werden, dass zwar der CTF die Anfragestellenden bekannt sind, sie diese Information aber nicht weitergeben darf.
  12. Enthaltungen & Einstimmigkeit

    1. Enthaltung sind bei der Berechnung der Mehrheiten rauszurechnen. Es darf niemals einen Unterschied machen, ob eine Person sich enthält oder an der Abstimmung garnicht teilnimmt, mit Ausnahme von (b)
    2. Enthaltungen zählen zur Erreichung eines Beteiligungsquorums
    3. Eine Abstimmung ist einstimmig, sofern es keine Gegenstimmen und mindestens eine positive Stimme gibt.
    4. Entscheidungen nach (c) sind nur vorläufig gültig, falls die Wahlbeteiligung unter 100% lag und die Abstimmdauer <48h war. Bis zum Ende dieser 48h kann sie von jeder stimmberechtigten Person wiederrufen werden, die noch nicht abgestimmt hatte.
  13. Selbstauflösungen

    1. Instanzen von Strukturen haben, sofern nicht explizit untersagt, jederzeit die Möglichkeit, sich selbstständig aufzulösen. Hierzu ist intern mindestens eine 3/4-Mehrheit notwendig.
    2. Bei Strukturen, von denen es mehrere Instanzen gibt (zB AGs, Plena, ...), ist dann nur die jeweilige Instanz gelöscht. Bei Strukturen, die es nur einmal gibt (zB CTF) würde die Selbstauflösung zu einer sofortigen Neuwahl und Neubesetzung des Amtes führen
  14. Bewerbungsformular für Personenwahlen

    1. Für eine erfolgreiche Bewerbung muss folgender Steckbrief ausgefüllt vorliegen:

      1. Name:
      2. Ortsgruppe:
      3. Alter:
      4. Bewerbung auf einen FINTA*-Platz?: (fällt weg bei fehlender Quote)
      5. Bewerbung auf einen BiPoC-Platz?: (fällt weg bei fehlender Quote)
      6. Mit folgenden Pronomen möchte ich angesprochen werden (falls vorhanden):
      7. Bei FFF in der Orga-Arbeit aktiv seit:
      8. AG-Sprechende*r folgender AGs:
      9. Hauptbeschäftigung/Beruf (Schüler*in/Student*in/Azubi/etc.):
      10. Kompetenzen, die ich in das Gremium mitbringe:
      11. Motivation (max. 1500 Zeichen):
    2. Bei der Sanktionsgremiums-Wahl werden zusätzlich folgende Punkte mit aufgenommen:

      1. Diese Awareness/Moderations-Aufgaben habe ich bis jetzt übernommen/meine Erfahrungen im Awarenessbereich:
      2. Von diesen Diskriminierungsformen bin ich betroffen/diesen marginalisierten Gruppen fühle ich mich zugehörig (freiwillige Angabe):
    3. Bei der CTF-Wahl werden zusätzlich folgende Punkte mit aufgenommen:

      1. Diese Aufgaben habe ich bis jetzt bundesweit übernommen:
      2. Diese Aufgaben habe ich in der OG bei FFF übernommen:
      3. Parteimitgliedschaft (falls vorhanden):
  15. Befangenheit

    1. CTF-Mitglieder, die befangen sind, dürfen nicht an der Vorbereitung des Abstimmungsformular beteiligt sein, sowie nicht CTF-Ansprechpartner*in für den Antrag sein.

      1. Die Befangenheit ist gegeben, wenn der Antrag vom CTF-Mitglied selbst, ihrer*seiner OG gestellt wurde, oder das Mitglied sich selbst für Befangen erklärt.
      2. Bei Anträgen zur CTF gelten die CTF-Mitglieder für nicht befangen, solange die Befangenheit durch Verbindung zur Antragstellenden Struktur/Person nicht gegeben ist.
  16. Redaktionelle Änderungen

    1. „Redaktionelle Änderungen“ beschreiben Änderungen, die explizit den Inhalt nicht verändern, also zB Korrektur von Rechtschreibfehlern, Entfernen von Verweisen auf Strukturen, die nicht mehr existieren, oder vergleichbares.
    2. Wenn die CTF redaktionelle Änderungen am StruPa vornimmt, musst dies im CTF-Bericht protokolliert werden. Sollte eine Person der Meinung sein, dass die Änderung der CTF den Inhalt des StruPa verändert, kann sie dagegen bis spätestens 4 Wochen nach Veröffentlichung des CTF-Berichts Einspruch erheben. Die Änderung muss dann zurückgenommen werden.
  17. Laufende Abstimmungen

    1. Laufende Abstimmung werden durch Veränderungen an Abstimmprozessen nicht beeinflusst, also wenn sich während einer OG-Abstimmung z.B. die Mehrheitsanforderungen, Laufzeit, Voraussetzungen o.ä. für OG-Abstimmungen ändern, ist dieser davon nicht betroffen. Es gelten die Regelung zum Start der Abstimmung.
    2. Meta-Abstimmungen sind nicht legitim. Eine „Meta-Abstimmung“ ist eine Abstimmung, die einen anderen laufenden Antrag ändert, also z.B. die Abstimmzeit verlängert, die Mehrheitsanforderungen erhöht, den Abstimmtext des anderen Antrags ändert, den anderen Antrag zurückzieht oder vergleichbares.

C Datenschutz

  • Delegierte müssen ihren Vornamen und Telefonnummer an die Regio AG weitergeben.

C.1 Deli-Transparenz

  1. Es gibt eine Delegiertenliste mit Vornamen, OG, Telefonnummern und E-Mail-Adresse der Ortsgruppen, diese ist nur der CTF und der Regio AG zugänglich.

    1. Nur wenn die*der Delegierte es ausdrücklich erlaubt, darf ihre*seine Telefonnummer auf Anfrage an Delegierte und AGs durch die Regio AG regional@fridaysforfuture.de herausgegeben werden.
    2. Jede*r die*der ihre*seine Kontaktdaten hinterlegt, muss eine entsprechende Datenschutz-/Einverständniserklärung abgeben.
  2. Diese Listen werden von der Regio AG geführt und verwaltet.

1Die von FFF Deutschland abgestimmte Definition von Antisemitismus setzt sich zusammen aus zwei Definitionen der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance / Internationale Allianz zum Holocaustgedenken):
Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden

2dgP = diskriminierende/gewaltausübende Person https://archiv.initiative-awareness.de/transformative-arbeit-mit-gewaltausubenden-personen/

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